Wir sind Studenten der Ethnologie an der LMU München und protestieren gegen die allzu schlechten Verhältnisse in der Lehre an unserer "Elite-Uni".
Hier kann jeder Meinungen und Infos rund um unsere Aktion hinterlassen.
Kontakt:
ethnofachschaft [at] gmx.de
Kreativ sein!
Das Recht, sich schriftlich mit Eingaben und Beschwerden (Petitionen) an den Bayerischen Landtag zu wenden, damit dieser die vorgetragene Angelegenheit überprüfe, steht jeder Person zu, unabhängig von ihrem Wohnort und ihrer Staatsangehörigkeit.
[...]
Die Eingabe wird der Staatsregierung zur Berücksichtigung überwiesen, wenn das Gesuch in vollem Umfange berechtigt und durchführbar erscheint.
Also dann heißt es wohl kreativ sein, wir müssen einfach ganz viele Beschwerden einreichen, so dass die Bürokratie heiß läuft.
Aber ich kann das hier (auch Zitat oben) grad nicht so richtig interpretieren. Müssen sie nun alle Petitionen bearbeiten oder ist die Definition wirklich so willkürlich wie in dem zitierten Satz?